Unterirdisch gelegene Arbeitsräume im Hoch- und Tiefbau dürfen die Sicherheit von Menschen und ihren Arbeitsgeräten nicht gefährden.
BETONINSTANDSETZUNG
Unterirdisch gelegene Arbeitsräume im Hoch- und Tiefbau dürfen die Sicherheit von Menschen und ihren Arbeitsgeräten nicht gefährden.